AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

BEST-Klebstoffe GmbH & Co. KG * Gewerbestraße 10 – 16 * 86981 Kinsau

 

1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

1.1 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von BEST-Klebstoffe gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das BEST Klebstoffe innerhalb von 4 Wochen durch schriftliche Bestätigung des Auftrages bzw. durch Auslieferung annehmen kann.

2. Preise

2.1 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen in Euro. Hinzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit in Preislisten von  BEST-Klebstoffe Verkaufspreise angegeben sind, handelt es sich um Richtpreise, die bis zur Bestätigung des Auftrages durch BEST-Klebstoffe unverbindlich sind. Für den Fall, dass die Lieferungen in Abstimmung mit dem Kunden oder aus Gründen, die BEST-Klebstoffe nicht zu vertreten hat, erst mehr als 3 Monate seit Vertragsabschluss erfolgt, behält BEST-Klebstoffe sich das Recht vor, anstelle der in den Preislisten von BEST-Klebstoffe angegebenen Verkaufspreise, die entsprechend der seit dem Vertragsschluss (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen und Materialpreisanhebungen) eingetretenen Kostensteigerungen erhöhten Preise zu berechnen.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1 Fristen für Lieferungen und Leistungen von BEST-Klebstoffe beginnen frühestens mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von BEST-Klebstoffe und sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

3.2 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für BEST-Klebstoffe unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von BEST-Klebstoffe liegen (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Materialbeschaffung etc., auch bei Lieferanten von BEST-Klebstoffe), verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung von BEST-Klebstoffe aufgrund der vorstehend genannten vorübergehenden Leistungshindernisse um mehr als 3 Monate, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Entsteht dem Kunden durch eine von BEST-Klebstoffe zu vertretende Lieferverzögerung ein Schaden, so kann der Kunde für diesen von ihm nachzuweisenden Schaden Ersatz in Höhe von 50% des Verzugsschadens verlangen. Die Rechte des Kunden nach § 326 BGB bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz des von ihm nachzuweisenden Schadens wegen Nichterfüllung sind jedoch auf 50% des Auftragswertes begrenzt. Eine Ersatzpflicht von BEST-Klebstoffe besteht nicht für solche Verzugs- und Nichterfüllungsschäden, die untypisch oder für BEST-Klebstoffe nicht vorhersehbar sind.

3.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder BEST-Klebstoffe bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird, ist  BEST-Klebstoffe berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat.

4. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk BEST-Klebstoffe. bei Versendung werden Fracht- und Verpackungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2 Mit der Übergabe der Liefergegenstände an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer (auch beim Transport mit Beförderungsmitteln des Bestellers), spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von BEST-Klebstoffe, geht die Gefahr auf den Besteller über. BEST-Klebstoffe versichert auf Verlangen des Kunden die Warensendungen gemäß ADSp. BEST-Klebstoffe ist bei der Wahl des Versandweges frei.

4.3. Kommt der Besteller  mit der Annahme der Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug oder gibt er die Lieferung unberechtigterweise zurück, so kann BEST-Klebstoffe nach fruchtlosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten Nachfrist Schadenersatz verlangen. Diese beträgt 20% des Netto-Warenwertes, wenn nicht BEST-Klebstoffe einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.

4.4 Schäden sowie sonstige Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind nach Empfang der Sendung BEST-Klebstoffe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so gelten die Lieferungen von BEST-Klebstoffe als einwandfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder von BEST-Klebstoffe arglistig verschwiegen wurde. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung vorgenommen werden, anderenfalls gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

5. Rechnungsversand

Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf aus- drücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen.

6. Zahlung

6.1 Rechnungen von BEST-Klebstoffe sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt  BEST Klebstoffe 2% Skonto, sofern und soweit keine fälligen Forderungen gegenüber dem Vertragspartner bestehen. Bei Gutschrift-Verrechnungen ist die Skontierung ausgeschlossen.

6.2 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, desweiteren Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Eingehende Zahlungen des Kunden werden in folgender Reihenfolge auf die ihm gegenüber bestehenden fälligen Forderungen angerechnet: Kosten, Zinsen, Schadenersatz, Forderungen aus Warenlieferungen. Bei Bestehen mehrerer gleichartiger Forderungen wird zunächst diejenige getilgt, für die geringste Sicherheit vorhanden ist, unter mehreren gleich sicheren zunächst die ältere.

6.3 Bei verspäteter Zahlung des Kunden ist BEST-Klebstoffe berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen zu den bankübliche Sätzen, mindestens aber in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zur Zahlung an BEST-Klebstoffe fällig, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Verzugsschaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt BEST Klebstoffe vorbehalten.

6.4 Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist.

6.5 Wird aufgrund einer vertraglichen Absprache die Gegenleistung für Lieferungen von BEST-Klebstoffe gestundet oder besteht eine Kontokorrentabrede, so ist der gesamte offene Saldo fälliger Forderungen sofort vom Kunden auszugleichen, wenn beim Kunden Zahlungsverzug eintritt, seitens des Kunden schuldhaft gegen eine vertragliche Vereinbarung verstoßen wird oder eine Gefährdung oder Verletzung vorbehaltenen Eigentums, eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, Zahlungseinstellung, Nicht-Diskontierbarkeit übergebener Wechsel, Scheck- oder Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden vorliegen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die BEST-Klebstoffe aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich  BEST Klebstoffe die folgenden Sicherheiten vor, die nach Wahl von BEST-Klebstoffe anteilig freigegeben werden, sobald ihr realisierbarer Wert die Forderung gegenüber dem Kunden nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

7.2 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BEST-Klebstoffe. Der Kunde ist nicht berechtigt, die seitens BEST-Klebstoffe gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erwirbt  jetzt  ein dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an BEST-Klebstoffe ab. BEST-Klebstoffe nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, BEST-Klebstoffe unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

7.3 Der Kunde ist berechtigt, die seitens BEST-Klebstoffe gelieferten Waren im Zuge des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung des Sicherungsgutes an BEST-Klebstoffe ab. BEST-Klebstoffe nimmt die Abtretung an. Solange der Kunde seine Vertragspflichten gegenüber BEST-Klebstoffe ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, die zur Sicherheit an BEST-Klebstoffe abgetretenen Forderungen einzuziehen. BEST-Klebstoffe ist berechtigt, von dem Kunden die Offenlegung der Sicherungsabtretung gegenüber den Dritterwerbern oder die Aushändigung sämtlicher zur Geltendmachung der Ansprüche von BEST-Klebstoffe erforderlichen Unterlagen zu verlangen.

7.4 Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder bei einer sonstigen unmittelbar drohenden Gefahr für ihre Eigentumsrechte ist BEST-Klebstoffe berechtigt, das Sicherungsgut sicherzustellen und in Besitz zu nehmen. Sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, gilt die Sicherstellung des Sicherungsgutes nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Bei einer mangelhaften Lieferung oder Leistung von BEST-Klebstoffe kann der Kunde Nachbesserung oder – sofern eine solche unmöglich, unzureichend oder unzumutbar ist – Ersatzlieferung durch BEST-Klebstoffe verlangen. Hierbei trägt BEST Klebstoffe auch die Aufwendungen, die zur Durchführung der Nachbesserung erforderlich sind. Schlägt die (ggf. mehrfache) Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehl oder lässt  BEST Klebstoffe eine hierfür schriftlich mit Ablehnungsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen, so kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Gegenleistung (Minderung)  oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch eine den Produktvorschriften (z.B. betreffend die Lagerung oder Verarbeitung) nicht entsprechende Behandlung der gelieferten Ware seitens des Käufers oder Dritter verursacht wurden.

8.2 Wird die von BEST-Klebstoffe vertraglich geschuldete Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich oder tritt Unvermögen von BEST-Klebstoffe ein, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz  des typischen von BEST-Klebstoffe vorhersehbaren Schadens zu verlangen. Dies gilt auch, wenn bei der vereinbarten Lieferung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und der Kunde ein Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat.

8.3 Gerät BEST-Klebstoffe mit der Vornahme vertraglich vereinbarter Lieferungen oder Leistungen in Verzug und gewährt der Kunde danach BEST-Klebstoffe eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen werde, so kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des typischen und von BEST-Klebstoffe vorhersehbaren Schadens verlangen.

8.4 Da die Verwendungszwecke unserer Produkte sehr unterschiedlich sein können, und wir auch keinen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen haben, empfehlen wir unbedingt, ausreichende Eigenversuche durchzuführen, um die Eignung der Produkte zu bestätigen. Eine Haftung kann weder aus den Technischen Informationen noch aus der mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Wir behalten uns Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, vor.

8.5. Im Übrigen sind alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Kündigung sowie Schadenersatzansprüche aller Art aus jeglichem Rechtsgrund (Unmöglichkeit, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei  Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung etc.) ausgeschlossen. Ziffer 3.3 bleibt unberührt. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie für Ansprüche des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BEST-Klebstoffe beruhen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BEST-Klebstoffe und seinen Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts.  Ausschließlicher Erfüllungsort für Liefer- und Zahlungsverpflichtungen ist Kinsau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Landsberg am Lech. Dasselbe gilt für evtl. Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die vertraglichen Vereinbarungen eine unvorhergesehene Lücke aufweisen sollten.

Stand: 01.12.2021